Wenn am 25. Mai die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft tritt, hat dies auch Auswirkungen auf die hessische Leichtathletik. In vier Wochen - so hat es die HLV-Vollversammlung am 14. April beschlossen - müssen beim Startrecht einige Regelungen unbedingt beachtet und umgesetzt werden. Über die Verfahrensbeschreibung zur Teilnahme an Leichtathletik-Sportfesten und Meisterschaften für die Altersklassen U14 und älter, die U12 und jünger sowie die Speicherung von Wettkampfdaten informiert HLV-Geschäftsführer Thomas Seybold.

Die genauen Infos sind dem PDF im Download zu entnehmen.